Ein deutsches Oberlandesgericht hat in einem Rechtsstreit offenbar die „neue Moral“ sehr ernst genommen und sie so ausgelegt, dass aus „Gründen des Kinder- und Jugendschutzes“ die Anzeigen für sexuelle Dienstleitungen „zurückhaltend“ formuliert sein müssten.
Wie weit man sich zurückhalten muss, wurde zwar noch nicht völlig klar, aber immerhin wurde aus
Presseinformationen deutlich, dass „detaillierte“ Leistungsbeschreibungen sowie Zeit- und Preisangaben nicht an die Öffentlichkeit gehörten.
Wie es scheint, wird die „neue Prüderie“ jetzt bei Gericht außerordentlich ernst genommen – und die Anzeigen werden dann wohl wieder so aussehen:
„Wer leiht junger, schöner Frau, 23, BH DD, 200 Euro? Rückzahlung nach individueller Vereinbarung durch BV oder OV (mehrfach), kein GV oder AV.“
Verstanden? So machte man es früher – und wie man sieht, kommen die alten Zeiten möglicherweise durchaus zurück.